Call for Articles – „Mädchenhandel“ und Völkerrecht // “Traffic in Women” and International Law

Im 20. Jahrhundert wurden insgesamt sechs internationale Abkommen zur Bekämpfung des sogenannten Mädchen- bzw. Frauen- und Menschenhandels verabschiedet. Vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts genoss das Thema so viel politische und öffentliche Aufmerksamkeit, dass eine völkerrechtliche Regulierung möglich wurde. Fünf der Abkommen wurden zwischen 1904 und 1949 verabschiedet, während das letzte Abkommen erst im Jahre 2000 unterzeichnet wurde. Somit wurde das Phänomen „Mädchenhandel“ eines der ersten völkerrechtlichen Regelungsfelder neben den klassischen Themen von Krieg und Frieden, wodurch das Zusammendenken von „Mädchenhandel“ und Völkerrecht aus verschiedenen Perspektiven Erkenntnisse verspricht.

Dennoch hat diese völkerrechtliche Dimension in den historischen Untersuchungen zum Thema „Mädchenhandel“ bislang nur eine geringe Rolle gespielt. Bisher ist das Thema „Mädchenhandel“ besonders hinsichtlich der vielfältigen nationalen wie grenzübergreifenden Initiativen einer aufstrebenden Zivilgesellschaft zur Bekämpfung von „Mädchenhandel“, „White Slavery“ oder „traffic in women“ untersucht worden, wobei einige Arbeiten diese Bestrebungen als Teil einer moralischen Panik analysiert und damit die Existenz von „Mädchen-/Frauenhandel“ in Frage gestellt haben. Studien, die die konkrete Politik der Initiativen gegen Mädchenhandel in nationalen und lokalen Kontexten im Blick haben, konzentrieren sich oft auf bestimmte Regionen, wobei durch die Perspektive auf die Praxis die enge Verquickung mit Prostitutions-, Migrations- und Sexualpolitiken deutlich geworden ist. Eine Reihe weiterer Untersuchungen konzentrieren sich auf die Dimensionen von race, class und gender in Diskursen, Repräsentationen und Politiken des Feldes.

All diese Ansätze haben zentrale Aspekte des Themas – Prostitution, Sexualität, Migration, Polizei, Ordnung und Sicherheit sowie das sozialpolitische Engagement nationaler und transnationaler Zivilgesellschaften und ihre medialen Präsentationen – in den Fokus genommen und unser Wissen über das historische Phänomen erweitert. Betrachtet man jedoch die bisherige Forschung in ihrer Gesamtheit, so erscheinen die unterschiedlichen das Thema „Mädchenhandel“ berührenden Aspekte wie zum Preis einer fraktionierten Beliebigkeit getrennt voneinander, während die völkerrechtliche Dimension oft kaum über eine fast schon teleologische Darstellung im Hinblick auf die Erfolge internationaler Vereinbarungen hinaus geht.

In dem geplanten Band soll ein auf Akteure und Institutionen fokussierter Zugang die Integration der genannten Felder ermöglichen: der Auf- bzw. Ausbau von Institutionen zur Regelung des Mädchenhandels wurde von verschiedenen Akteuren auf dem Feld der Sicherheits- und Sozialpolitik betrieben, wobei Netzwerke von Rechtsexperten (und wenigen Rechtsexpertinnen) eine besondere Rolle spielten.

Von Beginn an waren und sind die Debatten über den „Mädchenhandel“ durch „mental maps“ strukturiert, die ein Armuts- und/oder Zivilisationsgefälle konstruierten. So fällt auf, dass um die Wende zum 20. Jahrhundert vor allem Jüdinnen aus Galizien als Opfer des Handels wahrgenommen wurden. Mit der De-Kolonialisierung nach 1945 strukturierten zunehmend Nord-Süd-Beziehungen („Erste Welt-Dritte Welt“) die Debatten über Prostitutionsmigration und den sogenannten „Frauenhandel“, die jedoch nach 1989 wiederum von einem Ost-West-Gefälle überlagert wurden. Vor diesem Hintergrund soll gefragt werden, was es für die Territorialisierung des Völkerrechts bedeutet, dass das Regelungsfeld immer wieder als osteuropäisch konnotiert wurde.

Zu berücksichtigen sind sowohl die Verschiebungen rechtlicher Definitionen und öffentlicher Diskurse auf nationaler und internationaler Ebene als auch ihre Umsetzung und die damit verbundenen Praktiken vor Ort, wie z. B. an der Grenze, im örtlichen (legalen oder illegalen) Bordell, bei der Beratungsstelle, vor Gericht oder im Gefängnis. Gefragt werden soll nach den raum-zeitlichen Verschiebungen im Verlauf des 20. Jahrhunderts – sowohl auf der Ebene gesellschaftlicher Diskurse und Wahrnehmung, als auch auf einer dezidiert sozialhistorischen und rechtsgeschichtlichen Ebene.

Für die angestrebte multidimensionale Perspektive kann eine Analyse der Sprache im Recht, im rechtlichen Diskurs sowie in der polizeilichen Praxis hilfreich sein. Dazu gehören auch dezidiert semantische Untersuchungen zum begriffshistorischen Wandel von „Mädchenhandel“ bzw. „White Slavery“ oder „Traite des Blanches“ hin zu „Frauenhandel“ und „Traffic in Women“ und schließlich „human trafficking“, wobei die Semantik der „Sklaverei“, die nicht nur durch Begriffe wie „Weiße Sklaverei“ oder „sexuelle Sklaverei“, sondern auch durch die Selbstbezeichnung von AktivistInnen als AbolitionistInnen immer wieder aufgerufen wurde, eine wichtiges Feld darstellt. Für eine völkerrechtliche Perspektive auf den Mädchenhandel erhoffen wir uns besonders gewinnbringende Erkenntnisse von rechts- und sozialhistorischen Untersuchungen des Bedeutungswandels, die die globalen Dimensionen einbeziehen und den Transfer von Bedeutungen über Grenzen hinweg in den Blick nehmen.

Ein Band, der den Zusammenhang von Völkerrecht und Mädchenhandel als Teil der vielschichtigen Dimensionen des Themas zu erfassen anstrebt, muss sich der kontrovers diskutierten Frage stellen, was „Mädchenhandel“ war und damit auch, ob es sich überhaupt um ein empirisch fassbares Phänomen handelt oder gehandelt hat. Jedoch kann es weniger darum gehen, eindeutige Antworten zu finden, als vielmehr darum, den rechtshistorischen und internationalen Fokus zu nutzen, um die Vagheit in den Definitionen von Mädchen- und Menschenhandel, aber auch die räumlich und zeitlich schwankenden Aufmerksamkeitskonjunkturen selbst zum Thema zu machen. So können Widersprüchlichkeiten und Diskrepanzen zwischen verschiedenen Paralleldiskursen und Praktiken in den Fokus rücken. Wer wurde von Diskursen und Gesetzen überhaupt erfasst und wer nicht? Und was bedeutete es für die Betroffenen, als „white slave“ oder eben als „gehandelte Ware“, als „Opfer von Menschenhandel“ identifiziert und juristisch „eingehegt“ zu werden? Welche Rechtsansprüche und welche Rechtspraktiken gingen damit einher und wie wandelten sich die Praktiken und Akteure in Raum und Zeit?

Auf diese Weise soll der Band auf produktive Art und Weise Fragen nach dem Wandel von Recht, Staatlichkeit und der transnationalen Sphäre verknüpfen und zeigen, wie „Mädchenhandel“ in den unterschiedlichen Kontexten gemacht wurde und vielleicht auch noch wird.

Wir rufen zur Einsendung von Beitragsvorschlägen für einen Sammelband bzw. ein Themenheft auf. Dafür suchen wir Beiträge aus verschiedenen geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die sich theoretisch, methodisch und empirisch fundiert mit dem hier skizzierten Themenfeld beschäftigen und dabei auf innovative Art und Weise die Bedeutung des (internationalen) Rechts für die Geschichte von Mädchen- bzw. Menschenhandel ausloten. Eine bestimmte zeitliche oder regionale Schwerpunktsetzung ist nicht notwendig.

Abstracts:

  • 500 Wörter auf Deutsch/Englisch
  • Kurzbeschreibung des konkreten Untersuchungsgegenstandes, der Fragestellung, Methode und Quellen
  • Deadline für die Einreichung des Abstracts: 15. April 2017
  • Mitteilung über die Annahme des Beitrags: 22. April 2017

Deadline für die Einreichung des Manuskripts (Deutsch oder Englisch; max. 70.000 Zeichen): 15. November 2017

Herausgeberinnen: Sonja Dolinsek und Kathleen Zeidler in Zusammenarbeit mit Dietlind Hüchtker und Dietmar Müller

Kontakt: sonja.dolinsek@uni-erfurt.de, kathleen.zeidler@leibniz-gwzo.de

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Call for Articles – “Traffic in Women” and International Law

Six international conventions to combat the so-called “Mädchenhandel”, “white slavery”, “traffic in women” and “human trafficking” were adopted over the course of the 20th century. During the first half of the 20th century the issue received political and public attention to a degree as to make it possible to regulate it through international law. Five of the six international conventions were adopted between 1904 and 1949, while the last one was signed only in 2000. The phenomenon of the “trafficking in women” thus was one of the first fields for the regulation through international law along with more traditional issues, such as war and peace. A joint consideration of “trafficking” and international law thus offers a promising research topic.

Nevertheless, the international law dimension has only played a minor role in historical research on “trafficking”. So far, “trafficking” has been analysed with a view towards the multiple national as well as transnational civil society efforts and initiatives to combat „Mädchenhandel“, „white slavery“ or „traffic in women“. Some analyses have situated these efforts in the context of a “moral panic” and have, in some cases, questioned the existence of the underlying phenomenon. Studies focusing on the politics and implementation of anti-trafficking initiatives in national and local contexts, concentrated on certain regions. Research focusing on practices and implementation have pointed to an intricate connection between the politics of prostitution, migration and, more generally, sexual politics. A number of studies have analysed the raced, gendered and classed dimensions of discourses, representations and politics in this field.

All these studies have pointed to core issues connected to histories of “trafficking”, such as prostitution, sexuality, migration, police, law and order as well as social and political efforts of civil society and media representations. A more general view of the research on the histories on trafficking reveals, however, a rather fragmented field, in particular with regard to the dimensions of international law, which often do not go far beyond teleological success stories of an international struggle against this “evil”.

This edited volume seeks to integrate all these aspects by approaching the field through actors and institutions: A number of actors in the fields of social and security politics, including networks of legal experts, contributed to the development and expansion of institutions to regulate “trafficking”.

Debates on “trafficking” were and still are structured by “mental maps” based on ideas of a poverty and civilizational gap. It stands out that at the turn of the 19th to the 20th century mostly Jewish women from Galicia were perceived of being victims of the traffic. With the process of decolonization after 1945 debates on trafficking and migrant prostitution were structured mostly through the lens of North-South-relations (“first world”-“third world”), which then again were re-structured as a gap between East and West after 1989. Against this backdrop it must be asked what it meant for the territorialization of international law that “trafficking” as a field of regulation was often connoted as “Eastern European”.

Furthermore, it is necessary to consider spatio-temporal shifts in legal definitions and public discourses at a national and international level as well as their implementation and the local practices connected with it, i. e. practices at the border, in the local (legal or illegal) brothel, at the rescue and counselling organisations, in court or in jail.

In order to deliver such a multidimensional perspective, it can be useful to offer an analysis of the legal language, legal discourse and the language used in policing practices. This includes semantic analyses of conceptual changes and shifts from “Mädchenhandel”, “white slavery” or “traite des blanches” to “Frauenhandel”, “traffic in women” and, eventually, “human trafficking”. The semantics of “slavery” deserves particular attention, because of the recurring reference to it in concepts such as “white slavery” or “Sexual Slavery”, but also due to the self-description of activists as “abolitionists”. For a perspective focusing on international law, we expect that an analysis of conceptual shifts embedded in the legal and social context and taking into account their global dimensions of transfers of meanings across borders to be particularly fruitful.

Aiming at unravelling the connection between international law and “trafficking” as part of the multi-layered dimensions of the issue at hand, we aim at discussing the controversial, but unavoidable question of what “trafficking” was and whether, if at all, it is and was captured empirically. The goal is less to find definite answers, but rather to fruitfully engage the legal and international focus to make the conceptual vagueness of “trafficking” as well as the spatio-temporal cycles of public attention devoted to trafficking the object of analysis. In this way, contradictions and discrepancies between and across various parallel discourses and practices become the centre of analysis. Who and whose experience was captured by anti-trafficking discourses and practices, and who was not? What did it mean for those affected to be discursively and/or legally categorized and contained as a “white slave”, “traded thing” or as “victim of trafficking”? What legal entitlements and what legal practices were connected to such categorization and how did these practices and the actors connected to them change in space and time?

Through such a multidimensional perspective, this edited volume aims at productively engaging with questions relating to changes in (international) law, statehood and the transnational sphere and show how “trafficking” was (and possibly still is) made in all these contexts.

We call for proposals for submissions for an edited collection. In particular, we seek proposals from various social sciences and humanities working on the issue outlined in the present call. We seek theoretically, methodologically and (for empirical submissions) empirically grounded submissions offering innovative and provocative analysis of the intersection of international law and the history (and present) of “trafficking”. A regional or temporal focus is not required.

Abstracts:

– 500 words (German or English);

– Short outline of the specific object of analysis, research question, sources/data, and method

– Deadline for the abstract April 15th 2017

– Notification of acceptance: April 22nd 2017

Deadline for the submission of the manuscript (German or English; max. 70,000 characters): November 15th 2017

Editors of the collection: Sonja Dolinsek, Kathleen Zeidler in co-operation with Dietlind Hüchtker and Dietmar Müller

Contact: sonja.dolinsek@uni-erfurt.de, kathleen.zeidler@leibniz-gwzo.de

 

Vortrag von Julia Laite “Finding the photographer’s assistant: trafficked women, global micro-history, and the politics of historical rescue”

laite_januar-2016_fujpg_page1“Finding the photographer’s assistant: trafficked women, global micro-history, and the politics of historical rescue”

Lydia Harvey was working as a photographer’s assistant in Wellington New Zealand when she met Antonio Carvelli in 1910. He convinced her to come with him to Argentina to ‘see gentleman’, and, misled by promises of money and luxury, she agreed. After a harrowing experience in Buenos Aires and London, she became the key witness in the case against her traffickers and was repatriated to her home country. Harvey’s story is part of a larger microhistory of trafficking that I am currently writing. Using digitized newspapers, family history records online, and intensive archival research in four countries, I have discovered many details about her life, and the lives and experiences of the other people involved in this case. In this talk, I will explore the way in which this small case helps to illuminate a wider global history of trafficking in this period, and will also discuss the complicated politics of rescuing Harvey–and her traffickers–from the past.

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Montag, 16. Januar 2017
18 Uhr
Friedrich-Meinecke-Institut
Koserstrasse 20
Raum A 121

Julia’s Website (Birkbeck College)

Links to blogposts by Julia Laite

The Marginal and the Monstrous: The ‘Voices’ of Prostitutes and Traffickers in Modern History

(Sexual) Labour Day 

CFP: Historische Perspektiven auf ‚Prostitution‘ – Berlin 02/17

Historische Forschung über „Prostitution“ spielt in Deutschland weiterhin eine marginale Rolle. In der öffentlichen Wahrnehmung prägen insbesondere Journalist*Innen das Bild von Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch sexuelle Arbeit verdienen. Im angloamerikanischen Raum hingegen hat sich Forschung über dieses Thema nicht nur etabliert, sondern ist auch theoretisch, methodisch und konzeptionell inzwischen sehr differenziert.
„Prostitution“ ist längst keine Domäne der Frauen- und Geschlechtergeschichte bzw. der Sexualitätsgeschichte mehr. Schließlich wird im gesellschaftlichen Umgang mit „Prostitution“ über gesellschaftliche Ordnung verhandelt. „Prostitution“ ist dabei nicht nur ein Feld der Geschlechter- und Sexualpolitik. Vielmehr ist der Umgang eng verschränkt mit einer Reihe weiterer Themen, wie z.B. Migration, Arbeit, Sozialpolitik, Stadt- und Raumpolitik, Identitätspolitiken, soziale Bewegungen, Vorstellung von Sicherheit und Ordnung. Die Aushandlungen über „Prostitution“ sind dabei immer auch Aushandlungen über die Reichweite des Staates, von Moral und Recht. Dabei geht es um weit mehr als um die aktuelle Engführung der Diskussion von „Prostitution“ auf die scheinbare Dichotomie von „Zwang“ und „Freiwilligkeit“, u.a., weil, historisch gesehen, der Staat als Quelle einer Vielfalt von Zwängen kaum zu übersehen ist.
Gerade im Hinblick auf aktuelle Debatten und Gesetzesänderungen in Deutschland und darüber hinaus ist eine historische Aufarbeitung von „Prostitution“ unerlässlich. Die Geschichte von „Prostitution“ in verschiedenen Epochen, Systemen und unter vielfältigen gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen birgt dabei das Potential, ein offenes, breites und differenziertes Forschungsfeld aufzuzeigen.

Ziel dieses Workshops ist es, eine Plattform zu bieten, auf der sich Forschende im Bereich „Prostitution” austauschen und vernetzen können. Ein weiteres Ziel besteht darin, die historische Forschung zu „Prostitution“ sichtbar zu machen und ihre Relevanz für aktuelle gesellschaftliche Debatten aufzuzeigen.

Dabei wollen wir uns insbesondere (aber nicht nur) folgenden Aspekten widmen:

– der staatliche Umgang mit „Prostitution“ in Theorie und Praxis: Wie präsentierten Staaten ihren Umgang mit Prostitution – in nationalen, internationalen und lokalen Foren? Wie setzten ihrerseits zuständige Behörden und Akteure auf lokaler Ebene Prostitutionspolitiken um? Inwiefern können Unterschiede und Gemeinsamkeiten verschiedener Behörden im Umgang mit Prostitution ausgemacht werden (Polizei, Gesundheitsämter, Ordnungsämter, Länder und Kommunen, Grenzbehörden, zivilgesellschaftliche Akteure, usw.)?
– „Prostitution“ aus der Perspektive der Akteure und Akteurinnen; wer identifiziert wen als „Prostituierte“? Welche Akteure sind zu unterschiedlichen historischen Zeitpunkten und wie mit „Prostitution“ verwickelt? Wie und welche Erfahrungswelten können historisch aufgearbeitet werden? Wie kann der Arbeitsalltag und die Praxis sowie Organisation der sexuellen Arbeit im historischen Kontext rekonstruiert werden? Welche (Selbst-)Deutungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf und wie verschieben sie sich? Welchen Einfluss haben veränderte Rahmenbedingungen auf „Prostitution“? Welche Handlungsmöglichkeiten entwickelten „Prostituierte“ in verschiedenen Systemen?
– Politischer Aktivismus zum Thema „Prostitution“: Welche Akteure engagierten sich zum Thema „Prostitution“? Welche normativen Annahmen und politischen Ziele prägten das Engagement der Aktivist*innen? Wie veränderten oder verschoben sich diese im Laufe des 20. Jahrhunderts und insbesondere seit dem Aufkommen sozialer Bewegungen?
– Konzeptionelle Überlegungen über die Verwendung der Begriffe „Prostitution“, „Sexarbeit“, sexueller Arbeit“ u. a. im Kontext historischer Forschung. Welche Analysebegriffe eignen sich zur Untersuchung von „Prostitution“ im historischen Kontext? Wie ist mit der Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung historischer Akteure umzugehen? Welche Folgen haben begriffliche Überlegungen für die historiographische Einbettung der historischen Prostitutionsforschung über die Frauen- und Geschlechtergeschichte hinaus?
– methodische und praktische Überlegungen mit Blick auf die Quellenlage insbesondere für die bisher kaum erforschte Zeit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts; Erfahrungsberichte aus dem Recherchealltag im Archiv; rechtliche Vorgaben in lokalen, nationalen und internationalen Archiven und Kontexten.

Diesen und weiteren Fragen wollen wir im Rahmen des Workshops nachgehen.
Themenübergreifend interessiert uns die Frage nach dem Erkenntnispotential von vergleichenden Zugängen (u. a. auch im deutsch-deutschen Kontext) sowie transnationalen bzw. globalhistorisch informierten Analysen.

Wir freuen uns vor allem über Beiträge als „work in progress“ mit einem Schwerpunkt auf theoretische und methodische Aspekte. Wir freuen und besonders über Beiträge von MA-Studierenden, Promovierenden und Post-Docs.

Der Workshop wird am 23. und 24. Februar voraussichtlich in Berlin stattfinden. Reise- und Übernachtungskosten können leider nicht übernommen werden.

Wir bitten um Zusendung eines Abstracts (ca. 300 Wörter) und einer Kurzbiographie bis zum 15. Dezember. Zu- und Absagen werden voraussichtlich noch vor Weihnachten mitgeteilt.

Organisation und Kontakt:

Steffi Brünin
Universität Rostock
steffi.bruening@uni-rostock.de

Sonja Dolinsek
Universität Erfurt
sonja.dolinsek@uni-erfurt.de

CfP auf HSozKult

Workshop: Mädchenhandel und Völkerrecht. Internationale Verrechtlichungsprozesse vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart

Das Phänomen „Mädchenhandel“ hat Konjunktur. Es wurde am Ende des 19. Jahrhunderts zum Gegenstand transnationaler Verhandlungen, internationaler Regelungen und überstaatlicher Vereinbarungen und stellt bis heute ein wichtiges Feld für grenzüberschreitende Rechtsangleichung und Vereinheitlichung rechtlicher Normen dar. Im Workshop wollen wir uns den internationalen Verrechtlichungsprozessen vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart aus unterschiedlichen Perspektiven annähern. Ausgehend von der Entdeckung des Mädchenhandels als internationales Phänomen diskutieren wir die Praktiken der Ermittlung, Politik und Recht im staatlichen Kontext bis hin zu den aktuellen Debatten und Problemen.

Programm

Weiterlesen

Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels (1949) und Erklärung über Prostitution und Menschenrechte (1986)

Am 2. Dezember 1949 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen für die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer. Ihr Ziel war die Unterbindung des internationalen Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution sowie die möglichst weitgehende Unterbindung sexueller Arbeit. Dies sollte durch eine Reihe von Maßnahmen erreicht werden: eine umfassende Kriminalisierung von Drittparteien im Bereich der Prostitution, die Abschaffung der sogenannten staatlichen Regulierung der Prostitution sowie die Einführung sozialer Präventionsmaßnahmen, die sich an Frauen und Prostituierte richteten. Obwohl es sich im engeren Sinne nicht um eine Menschenrechtskonvention handelte, wurde sie im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zum Gegenstand vielfältiger Aushandlungs- und Übersetzungsprozesse im Kontext des aufkommenden Menschenrechtsdiskurses. Ein Beispiel dafür ist die Erklärung über Prostitution und Menschenrechte, die anlässlich des Zweiten Hurenkongresses im Europäischen Parlament im Jahre 1986 vorgestellt wurde. Diese Erklärung zielte weniger auf strafrechtliche bzw. vorbeugende Maßnahmen gegen Prostitution ab, sondern auf die Anwendung menschenrechtlicher Prinzipien auf Prostituierte, woraus u. a. auch eine Kritik der 1949er Konvention entwickelt wurde. Das Hauptaugenmerk des Dokuments liegt darauf, Prostituierte als Prostituierte zu Trägern von Menschenrechten zu erklären.

Der vollständige Text kann auf der Webseite des Projekts “Quellen zur Geschichte der Menschenrechte” eingesehen werden. 

“Das Gefummle da unten ist steuerpflichtig” – Die Steuern der Prostituierten

Es ist 2015 und die Bundesregierung hat sich wohl auf ein neues Prostitutionsgesetz geeinigt. Argumentiert wird mit einer Rhetorik des “Schutzes”, obwohl das Gesetz de facto veraltete und schon lange diskreditierte Maßnahmen wieder einführt. Teil dieses “Schutzes” ist eine Registrierung aller Sexarbeiter*innen (auch jene, die es nur einmal machen wollen) in einer bundesweiten “Huren-Datenbank”.

Berechtigte Danteschutzbedenken werden oft mit dem Hinweis ignoriert, dass doch endlich auch Prostituierte Steuern zahlen müssten und es daher nur sinnvoll und konsequent sei, diese endlich auch anzumelden.

Nun ist es aber so, dass Prostituierte schon lange steuerpflichtig sind. Einkünfte aus der Prostitution sind in Deutschland seit einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Juni 1964 (1964!) steuerpflichtig – also seit ziemlich genau 50 Jahren. Als Arbeit wurde Sexarbeit damit zwar noch lange nicht anerkannt, denn diese Einkünfte konnten lediglich als “sonstige Einkünfte” versteuert werden. Auch ein Recht auf soziale Absicherung ging mit der Steuerpflicht bis 2002 nicht einher.

Der Anlass für das Urteil war der gewaltsame Tod durch Mord der Frankfurter Sexarbeiterin Rosemarie Nitribitt im Jahre 1957. Nitribitt war im höheren Segment unterwegs und hatte vor allem reiche und mächtige Kunden. Bis heute weiss man nicht, wer sie umgebracht hat.

Wie dem auch sei: Nach Ihrem Tod wollte Vater Staat das mit sexueller Arbeit verdiente Geld nicht einfach vererben lassen und wollte es versteuern. Damals galt Prostitution noch als “sittenwidrig”, was bis 2001 der Fall war. Das hielt aber den Bundesfinanzhof nicht davon ab, jenes Urteil zu fällen, wonach eben auch Prostituierte Steuern zahlen müssen.

Laut SPIEGEL (der als historische Quelle nicht unbedingt verlässlich ist, aber dennoch den Anfang einer Geschichte liefert) leitete nach dem Urteil die Frankfurter Polizei nun langsam die Namen und Adressen der registrierten Prostituierten (die Registrierung gab es offiziell bis 2001) an das Finanzamt weiter.

Wie damals üblich, gab es auch eine Liste von Frauen (!), die der Prostitution – “Unzucht” hieß es damals – verdächtigt wurden. Für den Verdacht der Prostitution reichte z. B. sich in einem Viertel, in dem Prostitution stattfindet, zu bewegen. Oder Sex außerhalb eines Eheverhältnisses zu haben. Der SPIEGEL schildert das Schicksal einer Frau (anonymisiert) folgendermaßen:

Am späten Abend des 5. April fuhr Susanne Bieber*, 32, im dunkelblauen Mercedes 220 SE ihres Mannes zur Apotheke im Frankfurter Hauptbahnhof, um ein dringend benötigtes Medikament zu holen. Sie kannte sich – erst wenige Monate zuvor aus Ludwigsburg zugezogen – im Bahnhofsviertel nicht gut aus. So fand sie erst nach einigen Kurven den Weg zurück zur Wohnung im Vorort Rödelheim.

Und so kam es, dass die Praktik der Registrierung von Sexarbeiter*innen nicht nur dazu führte, dass man – daneben – eine Liste von “Verdächtigen” hatte sondern auch, dass beide Listen an andere Behörden weitergeleitet wurden. So sollte Frau Bieber nun plötzlich Steuern wegen Sexarbeit zahlen! Auf Verdacht.

Die Polizei fand damals daran nichts verwerflich und klammerte sich an die Art und Weise, wie Frau Bieber angeblich gefahren sei (“nach Dirnenart langsam”) und an die Vorstellung, dass doch auch Ehefrauen Prostituierte sein können.

“Am Hauptbahnhof erleben wir — auch mit Ehefrauen — die tollsten Sachen. Man muß uns doch gestatten, eine Art Buchführung zu haben.”

Uneinsichtig verteidigten die Polizisten ihre Registrierungspraktiken. Sie basierten auf sexistischem sexual und gender profiling, wonach eine Frau bestimmte Räume einfach nicht betreten darf, ohne als “Hure” abgestempelt zu werden und, wenn möglich, entsprechend sanktioniert zu werden. Der Fall verdeutlicht, wie eine geschlechtsspezifische Disziplinierung den öffentlichen Raum durchdringt und Frauen aus bestimmten Räumen verbannt oder sie eben sanktioniert. Ob die Sanktion berechtigt ist, interessiert niemanden mehr.

DER SPIEGEL kritisierte die fälschliche Registrierung, aber nicht ohne in die Falle zu tappen, die “gute” Ehefrau von der “bösen” Hure zu unterscheiden. Frau Bieber war ja schließlich Katholikin mit vier Kindern und sei “Ehefrau eines arrivierten Diplom-Volkswirtes”.

Fälle wie diese, gab es wahrscheinlich unzählige. Der Begriff der “geheimen” Prostitution wurde noch lange auf alle Frauen angewandt, die außerhalb eines Eheverhältnisses Sex hatten. Sie wurden der Prostitution verdächtigt, als “geheime” Prostituierte zwangsangemeldet und zwangsweise untersucht. Auch hier hilft wieder “DER SPIEGEL” mit diesem Artikel von 1968, indem es um die Zwangsuntersuchung von Studentinnen in Gießen geht.

In Gießen an der Lahn gibt es 350 registrierte Dirnen und rund 2500 immatrikulierte Studentinnen. Das Gesundheitsamt der Stadt kümmert sich um die einen wie um die anderen: Wer sich libidinös verdächtig macht, wird untersucht, belehrt und verwarnt.

Zwangsuntersuchungen definierte die Britische Abolitionistin Josephien Butler nicht ohne Grund  “instrumentelle Vergewaltigung“. Und die Art und Weise, wie Frauen für diese menschenverachtende Praxis ausgewählt wurden, kann man wohl nur als institutionalisierten Sexismus beschreiben.

Dem SPIEGEL widerstrebte damals lediglich, dass Nicht-Prostituierte von Regelungen betroffen sein könnten, die doch nur die “bösen” Huren betreffen sollten. Das sollte nicht geschehen….

“So gerät man in Frankfurt von Amts wegen auf den Strich.”

Dem kann ich nur hinzufügen: Auch Prostituierte verdienen solche schikanierenden Gesetze und Karteien nicht!

 

Links: 

“Nach Dirnenart”, DER SPIEGEL, 26.06.1967

“Laufend Männer”, DER SPIEGEL, 25.11.1968

Anmerkung: Ich neige zu allerlei Tipp- und Flüchtigkeitsfehlern. Sollte Sie solche entdecken, schenken Sie mir ein paar Minuten Ihrer Zeit und posten die korrigierte Version als Kommentar. Vielen Dank!

Margo St. James on prostitution [Sources]

Editorial note: I am starting this new blog on the history of prostitution with entries in German and English and I am kicking it off with a source – a text written by sex worker’s rights activist Margo St. James. This and all future entries will most likely confuse many among the readers and this particular one may, hopefully, just be one of the many steps towards historicizing, deconstructing and eventually overcoming the harmful notion of the “two” opposing camps in sex work debates, which are supposedly so clear cut and utterly immobile. This source is published without comments – for now. But I encourage readers to engage with the source in the comment section. 

I am Margot St. James from the United States. I am a whore. I was labelled a whore in 1962 when I was forcibly arrested. I am obliged to remain a whore for the rest of my life. I have never been able to get a job since I was so labelled, even though a higher court hound me innocent two years later

Streetwalkers in America are the most oppressed women, the most oppressed workers in the country. They are mostly minority women, and they are discriminated against by the hotels and the parlor owners, who I call legalized pimps. the parlor owners take at least 60% to 75% of the money, and give the women no benefits and no job security.

Forty-eight thousand women in the United States are arrested every year for prostitution. They are so labelled by the police, by the courts, by the traditional sexist legal system, for providing sex for establishment men. Seventy percent of the women in prison in the United States today were first arrested for prostitution. They learn other ways of earning money faster once they go to jail. They learn how to steal and sometimes they go into drugs. Eights percent of juveniles -girls under 18 – who become prostitutes, were first incest victims in their own families. This is something that is never talked about.

If we are to do something about the juveniles in prostitution, we must go after the men who buy those girls. In the U.S.A. only the women are arrested. IN France, only the women are arrested. Everywhere it is the same. Inly the women are put in jail or arrested for prostitution. The enforcement of prostitution laws against women makes the prostitute an object lesson to all women that they had beter stay home and they had better live within the roles defined by men.

The illegality of prostitution, the laws which are enforced against the women, make the women easy victims for any sadistic man who wants to do and rip her off and brutalize her, or even murder her. Twelve prostitutes were murdered in San Francisco in 1974. That is one a month, but no one  of them got a story in the aper. Yet, when one policemen gets shot it is a headline for three days!

On Mother’s Day in 1973, I started an organization to combat this blacklabelling process, to combat the divide-and-conquer technique used by men. I called it COYOTE: Call Off Your Old Tired Ethics. Men call prostitution the oldest profession. I call it the oldest injustice. The enforcement against women only promotes the rape ideology. As the woman from Japan pointed out, the women themselves get hardly any of the money. Ninety per cent of their income is taxed away informally by anyone who is in a position to know what they do, and that what they do is illegal: the landlord, the hotel manager, the policeman.

The problems are the same in whatever country I have been to. They charge you for soliciting even when being a prostitute is not against the law. They arrest your boyfriend and your husband and say he is living on your earnings, which is immoral. Yet many countries, like Germany, want to have governments-run houses. But the government is the worst pimp of all!

Beitrag von Margo St. James in: Van de Ven, Nicole, Russell Diana E. H. (Hg.): Crimes Against Women: International Tribunal Proceedings, S. 179-181. (PDF)

Prostitution. Deutsche Geschichte(n) im 20. Jahrhundert

Dieses Blog befasst sich mit der Geschichte der Prostitution in Deutschland. Insbesondere wird es dabei um die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema gehen. Es werden Politiken der Prostitution in den Blick genommen, aber auch die Darstellung von Prostitution in den Medien sowie sozialwissenschaftliche Auseinandersetzungen. Ziel ist es, die Debatten über ein Thema zu rekonstruieren, das aktuell wieder zunehmend mediale Aufmerksamkeit erfährt.