Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels (1949) und Erklärung über Prostitution und Menschenrechte (1986)

Am 2. Dezember 1949 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen für die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer. Ihr Ziel war die Unterbindung des internationalen Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution sowie die möglichst weitgehende Unterbindung sexueller Arbeit. Dies sollte durch eine Reihe von Maßnahmen erreicht werden: eine umfassende Kriminalisierung von Drittparteien im Bereich der Prostitution, die Abschaffung der sogenannten staatlichen Regulierung der Prostitution sowie die Einführung sozialer Präventionsmaßnahmen, die sich an Frauen und Prostituierte richteten. Obwohl es sich im engeren Sinne nicht um eine Menschenrechtskonvention handelte, wurde sie im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zum Gegenstand vielfältiger Aushandlungs- und Übersetzungsprozesse im Kontext des aufkommenden Menschenrechtsdiskurses. Ein Beispiel dafür ist die Erklärung über Prostitution und Menschenrechte, die anlässlich des Zweiten Hurenkongresses im Europäischen Parlament im Jahre 1986 vorgestellt wurde. Diese Erklärung zielte weniger auf strafrechtliche bzw. vorbeugende Maßnahmen gegen Prostitution ab, sondern auf die Anwendung menschenrechtlicher Prinzipien auf Prostituierte, woraus u. a. auch eine Kritik der 1949er Konvention entwickelt wurde. Das Hauptaugenmerk des Dokuments liegt darauf, Prostituierte als Prostituierte zu Trägern von Menschenrechten zu erklären.

Der vollständige Text kann auf der Webseite des Projekts “Quellen zur Geschichte der Menschenrechte” eingesehen werden. 

“Das Gefummle da unten ist steuerpflichtig” – Die Steuern der Prostituierten

Es ist 2015 und die Bundesregierung hat sich wohl auf ein neues Prostitutionsgesetz geeinigt. Argumentiert wird mit einer Rhetorik des “Schutzes”, obwohl das Gesetz de facto veraltete und schon lange diskreditierte Maßnahmen wieder einführt. Teil dieses “Schutzes” ist eine Registrierung aller Sexarbeiter*innen (auch jene, die es nur einmal machen wollen) in einer bundesweiten “Huren-Datenbank”.

Berechtigte Danteschutzbedenken werden oft mit dem Hinweis ignoriert, dass doch endlich auch Prostituierte Steuern zahlen müssten und es daher nur sinnvoll und konsequent sei, diese endlich auch anzumelden.

Nun ist es aber so, dass Prostituierte schon lange steuerpflichtig sind. Einkünfte aus der Prostitution sind in Deutschland seit einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Juni 1964 (1964!) steuerpflichtig – also seit ziemlich genau 50 Jahren. Als Arbeit wurde Sexarbeit damit zwar noch lange nicht anerkannt, denn diese Einkünfte konnten lediglich als “sonstige Einkünfte” versteuert werden. Auch ein Recht auf soziale Absicherung ging mit der Steuerpflicht bis 2002 nicht einher.

Der Anlass für das Urteil war der gewaltsame Tod durch Mord der Frankfurter Sexarbeiterin Rosemarie Nitribitt im Jahre 1957. Nitribitt war im höheren Segment unterwegs und hatte vor allem reiche und mächtige Kunden. Bis heute weiss man nicht, wer sie umgebracht hat.

Wie dem auch sei: Nach Ihrem Tod wollte Vater Staat das mit sexueller Arbeit verdiente Geld nicht einfach vererben lassen und wollte es versteuern. Damals galt Prostitution noch als “sittenwidrig”, was bis 2001 der Fall war. Das hielt aber den Bundesfinanzhof nicht davon ab, jenes Urteil zu fällen, wonach eben auch Prostituierte Steuern zahlen müssen.

Laut SPIEGEL (der als historische Quelle nicht unbedingt verlässlich ist, aber dennoch den Anfang einer Geschichte liefert) leitete nach dem Urteil die Frankfurter Polizei nun langsam die Namen und Adressen der registrierten Prostituierten (die Registrierung gab es offiziell bis 2001) an das Finanzamt weiter.

Wie damals üblich, gab es auch eine Liste von Frauen (!), die der Prostitution – “Unzucht” hieß es damals – verdächtigt wurden. Für den Verdacht der Prostitution reichte z. B. sich in einem Viertel, in dem Prostitution stattfindet, zu bewegen. Oder Sex außerhalb eines Eheverhältnisses zu haben. Der SPIEGEL schildert das Schicksal einer Frau (anonymisiert) folgendermaßen:

Am späten Abend des 5. April fuhr Susanne Bieber*, 32, im dunkelblauen Mercedes 220 SE ihres Mannes zur Apotheke im Frankfurter Hauptbahnhof, um ein dringend benötigtes Medikament zu holen. Sie kannte sich – erst wenige Monate zuvor aus Ludwigsburg zugezogen – im Bahnhofsviertel nicht gut aus. So fand sie erst nach einigen Kurven den Weg zurück zur Wohnung im Vorort Rödelheim.

Und so kam es, dass die Praktik der Registrierung von Sexarbeiter*innen nicht nur dazu führte, dass man – daneben – eine Liste von “Verdächtigen” hatte sondern auch, dass beide Listen an andere Behörden weitergeleitet wurden. So sollte Frau Bieber nun plötzlich Steuern wegen Sexarbeit zahlen! Auf Verdacht.

Die Polizei fand damals daran nichts verwerflich und klammerte sich an die Art und Weise, wie Frau Bieber angeblich gefahren sei (“nach Dirnenart langsam”) und an die Vorstellung, dass doch auch Ehefrauen Prostituierte sein können.

“Am Hauptbahnhof erleben wir — auch mit Ehefrauen — die tollsten Sachen. Man muß uns doch gestatten, eine Art Buchführung zu haben.”

Uneinsichtig verteidigten die Polizisten ihre Registrierungspraktiken. Sie basierten auf sexistischem sexual und gender profiling, wonach eine Frau bestimmte Räume einfach nicht betreten darf, ohne als “Hure” abgestempelt zu werden und, wenn möglich, entsprechend sanktioniert zu werden. Der Fall verdeutlicht, wie eine geschlechtsspezifische Disziplinierung den öffentlichen Raum durchdringt und Frauen aus bestimmten Räumen verbannt oder sie eben sanktioniert. Ob die Sanktion berechtigt ist, interessiert niemanden mehr.

DER SPIEGEL kritisierte die fälschliche Registrierung, aber nicht ohne in die Falle zu tappen, die “gute” Ehefrau von der “bösen” Hure zu unterscheiden. Frau Bieber war ja schließlich Katholikin mit vier Kindern und sei “Ehefrau eines arrivierten Diplom-Volkswirtes”.

Fälle wie diese, gab es wahrscheinlich unzählige. Der Begriff der “geheimen” Prostitution wurde noch lange auf alle Frauen angewandt, die außerhalb eines Eheverhältnisses Sex hatten. Sie wurden der Prostitution verdächtigt, als “geheime” Prostituierte zwangsangemeldet und zwangsweise untersucht. Auch hier hilft wieder “DER SPIEGEL” mit diesem Artikel von 1968, indem es um die Zwangsuntersuchung von Studentinnen in Gießen geht.

In Gießen an der Lahn gibt es 350 registrierte Dirnen und rund 2500 immatrikulierte Studentinnen. Das Gesundheitsamt der Stadt kümmert sich um die einen wie um die anderen: Wer sich libidinös verdächtig macht, wird untersucht, belehrt und verwarnt.

Zwangsuntersuchungen definierte die Britische Abolitionistin Josephien Butler nicht ohne Grund  “instrumentelle Vergewaltigung“. Und die Art und Weise, wie Frauen für diese menschenverachtende Praxis ausgewählt wurden, kann man wohl nur als institutionalisierten Sexismus beschreiben.

Dem SPIEGEL widerstrebte damals lediglich, dass Nicht-Prostituierte von Regelungen betroffen sein könnten, die doch nur die “bösen” Huren betreffen sollten. Das sollte nicht geschehen….

“So gerät man in Frankfurt von Amts wegen auf den Strich.”

Dem kann ich nur hinzufügen: Auch Prostituierte verdienen solche schikanierenden Gesetze und Karteien nicht!

 

Links: 

“Nach Dirnenart”, DER SPIEGEL, 26.06.1967

“Laufend Männer”, DER SPIEGEL, 25.11.1968

Anmerkung: Ich neige zu allerlei Tipp- und Flüchtigkeitsfehlern. Sollte Sie solche entdecken, schenken Sie mir ein paar Minuten Ihrer Zeit und posten die korrigierte Version als Kommentar. Vielen Dank!

Margo St. James on prostitution [Sources]

Editorial note: I am starting this new blog on the history of prostitution with entries in German and English and I am kicking it off with a source – a text written by sex worker’s rights activist Margo St. James. This and all future entries will most likely confuse many among the readers and this particular one may, hopefully, just be one of the many steps towards historicizing, deconstructing and eventually overcoming the harmful notion of the “two” opposing camps in sex work debates, which are supposedly so clear cut and utterly immobile. This source is published without comments – for now. But I encourage readers to engage with the source in the comment section. 

I am Margot St. James from the United States. I am a whore. I was labelled a whore in 1962 when I was forcibly arrested. I am obliged to remain a whore for the rest of my life. I have never been able to get a job since I was so labelled, even though a higher court hound me innocent two years later

Streetwalkers in America are the most oppressed women, the most oppressed workers in the country. They are mostly minority women, and they are discriminated against by the hotels and the parlor owners, who I call legalized pimps. the parlor owners take at least 60% to 75% of the money, and give the women no benefits and no job security.

Forty-eight thousand women in the United States are arrested every year for prostitution. They are so labelled by the police, by the courts, by the traditional sexist legal system, for providing sex for establishment men. Seventy percent of the women in prison in the United States today were first arrested for prostitution. They learn other ways of earning money faster once they go to jail. They learn how to steal and sometimes they go into drugs. Eights percent of juveniles -girls under 18 – who become prostitutes, were first incest victims in their own families. This is something that is never talked about.

If we are to do something about the juveniles in prostitution, we must go after the men who buy those girls. In the U.S.A. only the women are arrested. IN France, only the women are arrested. Everywhere it is the same. Inly the women are put in jail or arrested for prostitution. The enforcement of prostitution laws against women makes the prostitute an object lesson to all women that they had beter stay home and they had better live within the roles defined by men.

The illegality of prostitution, the laws which are enforced against the women, make the women easy victims for any sadistic man who wants to do and rip her off and brutalize her, or even murder her. Twelve prostitutes were murdered in San Francisco in 1974. That is one a month, but no one  of them got a story in the aper. Yet, when one policemen gets shot it is a headline for three days!

On Mother’s Day in 1973, I started an organization to combat this blacklabelling process, to combat the divide-and-conquer technique used by men. I called it COYOTE: Call Off Your Old Tired Ethics. Men call prostitution the oldest profession. I call it the oldest injustice. The enforcement against women only promotes the rape ideology. As the woman from Japan pointed out, the women themselves get hardly any of the money. Ninety per cent of their income is taxed away informally by anyone who is in a position to know what they do, and that what they do is illegal: the landlord, the hotel manager, the policeman.

The problems are the same in whatever country I have been to. They charge you for soliciting even when being a prostitute is not against the law. They arrest your boyfriend and your husband and say he is living on your earnings, which is immoral. Yet many countries, like Germany, want to have governments-run houses. But the government is the worst pimp of all!

Beitrag von Margo St. James in: Van de Ven, Nicole, Russell Diana E. H. (Hg.): Crimes Against Women: International Tribunal Proceedings, S. 179-181. (PDF)

Prostitution. Deutsche Geschichte(n) im 20. Jahrhundert

Dieses Blog befasst sich mit der Geschichte der Prostitution in Deutschland. Insbesondere wird es dabei um die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema gehen. Es werden Politiken der Prostitution in den Blick genommen, aber auch die Darstellung von Prostitution in den Medien sowie sozialwissenschaftliche Auseinandersetzungen. Ziel ist es, die Debatten über ein Thema zu rekonstruieren, das aktuell wieder zunehmend mediale Aufmerksamkeit erfährt.