Es ist 2015 und die Bundesregierung hat sich wohl auf ein neues Prostitutionsgesetz geeinigt. Argumentiert wird mit einer Rhetorik des “Schutzes”, obwohl das Gesetz de facto veraltete und schon lange diskreditierte Maßnahmen wieder einführt. Teil dieses “Schutzes” ist eine Registrierung aller Sexarbeiter*innen (auch jene, die es nur einmal machen wollen) in einer bundesweiten “Huren-Datenbank”.
Berechtigte Danteschutzbedenken werden oft mit dem Hinweis ignoriert, dass doch endlich auch Prostituierte Steuern zahlen müssten und es daher nur sinnvoll und konsequent sei, diese endlich auch anzumelden.
Nun ist es aber so, dass Prostituierte schon lange steuerpflichtig sind. Einkünfte aus der Prostitution sind in Deutschland seit einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Juni 1964 (1964!) steuerpflichtig – also seit ziemlich genau 50 Jahren. Als Arbeit wurde Sexarbeit damit zwar noch lange nicht anerkannt, denn diese Einkünfte konnten lediglich als “sonstige Einkünfte” versteuert werden. Auch ein Recht auf soziale Absicherung ging mit der Steuerpflicht bis 2002 nicht einher.
Der Anlass für das Urteil war der gewaltsame Tod durch Mord der Frankfurter Sexarbeiterin Rosemarie Nitribitt im Jahre 1957. Nitribitt war im höheren Segment unterwegs und hatte vor allem reiche und mächtige Kunden. Bis heute weiss man nicht, wer sie umgebracht hat.
Wie dem auch sei: Nach Ihrem Tod wollte Vater Staat das mit sexueller Arbeit verdiente Geld nicht einfach vererben lassen und wollte es versteuern. Damals galt Prostitution noch als “sittenwidrig”, was bis 2001 der Fall war. Das hielt aber den Bundesfinanzhof nicht davon ab, jenes Urteil zu fällen, wonach eben auch Prostituierte Steuern zahlen müssen.
Laut SPIEGEL (der als historische Quelle nicht unbedingt verlässlich ist, aber dennoch den Anfang einer Geschichte liefert) leitete nach dem Urteil die Frankfurter Polizei nun langsam die Namen und Adressen der registrierten Prostituierten (die Registrierung gab es offiziell bis 2001) an das Finanzamt weiter.
Wie damals üblich, gab es auch eine Liste von Frauen (!), die der Prostitution – “Unzucht” hieß es damals – verdächtigt wurden. Für den Verdacht der Prostitution reichte z. B. sich in einem Viertel, in dem Prostitution stattfindet, zu bewegen. Oder Sex außerhalb eines Eheverhältnisses zu haben. Der SPIEGEL schildert das Schicksal einer Frau (anonymisiert) folgendermaßen:
Am späten Abend des 5. April fuhr Susanne Bieber*, 32, im dunkelblauen Mercedes 220 SE ihres Mannes zur Apotheke im Frankfurter Hauptbahnhof, um ein dringend benötigtes Medikament zu holen. Sie kannte sich – erst wenige Monate zuvor aus Ludwigsburg zugezogen – im Bahnhofsviertel nicht gut aus. So fand sie erst nach einigen Kurven den Weg zurück zur Wohnung im Vorort Rödelheim.
Und so kam es, dass die Praktik der Registrierung von Sexarbeiter*innen nicht nur dazu führte, dass man – daneben – eine Liste von “Verdächtigen” hatte sondern auch, dass beide Listen an andere Behörden weitergeleitet wurden. So sollte Frau Bieber nun plötzlich Steuern wegen Sexarbeit zahlen! Auf Verdacht.
Die Polizei fand damals daran nichts verwerflich und klammerte sich an die Art und Weise, wie Frau Bieber angeblich gefahren sei (“nach Dirnenart langsam”) und an die Vorstellung, dass doch auch Ehefrauen Prostituierte sein können.
“Am Hauptbahnhof erleben wir — auch mit Ehefrauen — die tollsten Sachen. Man muß uns doch gestatten, eine Art Buchführung zu haben.”
Uneinsichtig verteidigten die Polizisten ihre Registrierungspraktiken. Sie basierten auf sexistischem sexual und gender profiling, wonach eine Frau bestimmte Räume einfach nicht betreten darf, ohne als “Hure” abgestempelt zu werden und, wenn möglich, entsprechend sanktioniert zu werden. Der Fall verdeutlicht, wie eine geschlechtsspezifische Disziplinierung den öffentlichen Raum durchdringt und Frauen aus bestimmten Räumen verbannt oder sie eben sanktioniert. Ob die Sanktion berechtigt ist, interessiert niemanden mehr.
DER SPIEGEL kritisierte die fälschliche Registrierung, aber nicht ohne in die Falle zu tappen, die “gute” Ehefrau von der “bösen” Hure zu unterscheiden. Frau Bieber war ja schließlich Katholikin mit vier Kindern und sei “Ehefrau eines arrivierten Diplom-Volkswirtes”.
Fälle wie diese, gab es wahrscheinlich unzählige. Der Begriff der “geheimen” Prostitution wurde noch lange auf alle Frauen angewandt, die außerhalb eines Eheverhältnisses Sex hatten. Sie wurden der Prostitution verdächtigt, als “geheime” Prostituierte zwangsangemeldet und zwangsweise untersucht. Auch hier hilft wieder “DER SPIEGEL” mit diesem Artikel von 1968, indem es um die Zwangsuntersuchung von Studentinnen in Gießen geht.
In Gießen an der Lahn gibt es 350 registrierte Dirnen und rund 2500 immatrikulierte Studentinnen. Das Gesundheitsamt der Stadt kümmert sich um die einen wie um die anderen: Wer sich libidinös verdächtig macht, wird untersucht, belehrt und verwarnt.
Zwangsuntersuchungen definierte die Britische Abolitionistin Josephien Butler nicht ohne Grund “instrumentelle Vergewaltigung“. Und die Art und Weise, wie Frauen für diese menschenverachtende Praxis ausgewählt wurden, kann man wohl nur als institutionalisierten Sexismus beschreiben.
Dem SPIEGEL widerstrebte damals lediglich, dass Nicht-Prostituierte von Regelungen betroffen sein könnten, die doch nur die “bösen” Huren betreffen sollten. Das sollte nicht geschehen….
“So gerät man in Frankfurt von Amts wegen auf den Strich.”
Dem kann ich nur hinzufügen: Auch Prostituierte verdienen solche schikanierenden Gesetze und Karteien nicht!
Links:
“Nach Dirnenart”, DER SPIEGEL, 26.06.1967
“Laufend Männer”, DER SPIEGEL, 25.11.1968
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