Workshop: Mädchenhandel und Völkerrecht. Internationale Verrechtlichungsprozesse vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart

Das Phänomen „Mädchenhandel“ hat Konjunktur. Es wurde am Ende des 19. Jahrhunderts zum Gegenstand transnationaler Verhandlungen, internationaler Regelungen und überstaatlicher Vereinbarungen und stellt bis heute ein wichtiges Feld für grenzüberschreitende Rechtsangleichung und Vereinheitlichung rechtlicher Normen dar. Im Workshop wollen wir uns den internationalen Verrechtlichungsprozessen vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart aus unterschiedlichen Perspektiven annähern. Ausgehend von der Entdeckung des Mädchenhandels als internationales Phänomen diskutieren wir die Praktiken der Ermittlung, Politik und Recht im staatlichen Kontext bis hin zu den aktuellen Debatten und Problemen.

Programm

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Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels (1949) und Erklärung über Prostitution und Menschenrechte (1986)

Am 2. Dezember 1949 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen für die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer. Ihr Ziel war die Unterbindung des internationalen Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution sowie die möglichst weitgehende Unterbindung sexueller Arbeit. Dies sollte durch eine Reihe von Maßnahmen erreicht werden: eine umfassende Kriminalisierung von Drittparteien im Bereich der Prostitution, die Abschaffung der sogenannten staatlichen Regulierung der Prostitution sowie die Einführung sozialer Präventionsmaßnahmen, die sich an Frauen und Prostituierte richteten. Obwohl es sich im engeren Sinne nicht um eine Menschenrechtskonvention handelte, wurde sie im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zum Gegenstand vielfältiger Aushandlungs- und Übersetzungsprozesse im Kontext des aufkommenden Menschenrechtsdiskurses. Ein Beispiel dafür ist die Erklärung über Prostitution und Menschenrechte, die anlässlich des Zweiten Hurenkongresses im Europäischen Parlament im Jahre 1986 vorgestellt wurde. Diese Erklärung zielte weniger auf strafrechtliche bzw. vorbeugende Maßnahmen gegen Prostitution ab, sondern auf die Anwendung menschenrechtlicher Prinzipien auf Prostituierte, woraus u. a. auch eine Kritik der 1949er Konvention entwickelt wurde. Das Hauptaugenmerk des Dokuments liegt darauf, Prostituierte als Prostituierte zu Trägern von Menschenrechten zu erklären.

Der vollständige Text kann auf der Webseite des Projekts “Quellen zur Geschichte der Menschenrechte” eingesehen werden.